Erziehungspartnerschaft


Beteiligung von Eltern

Für die Kinder sind in erster Linie ihre Eltern verantwortlich. In unserem Kindergarten bieten wir Vätern und Müttern Unterstützung und Beratung für die Erziehung ihrer Kinder an.

Unsere Einrichtung ist ein Ort der Begegnung für alle Eltern und Bezugspersonen der Kinder. Unser Angebot orientiert sich an den Bedürfnissen der Familien und nimmt ihre Sorgen und Nöte ernst. Unser Umgang mit den Eltern ist von Wertschätzung, Akzeptanz und Achtung geprägt.

Die Meinung der Eltern ist uns wichtig. Wir wünschen uns konstruktive Kritik und berücksichtigen die Meinung der Eltern bei Grundsatzentscheidungen.

Wir verpflichten uns Eltern zu informieren und mit ihnen respektvoll partnerschaftlich zusammenzuarbeiten.

Zusammenarbeit mit Eltern

Die Eltern und der Träger der katholischen Tageseinrichtung für Kinder stehen in einem Vertragsverhältnis zueinander. Der Träger bietet die Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern in Gruppen durch pädagogische Fachkräfte an, die Eltern nehmen dieses Angebot wahr und beteiligen sich mit dem Elternbeitrag an den Kosten.

Die Eltern haben als Sorgeberechtigte die erste und höchste Verantwortung gegenüber ihren Kindern. Sie übergeben für eine begrenzte Zeit die Aufsicht über ihre Kinder an uns Erzieherinnen.

Die Eltern sind die Ersterziehenden ihrer Kinder. Ihr Bemühen und die Sorge um ihr Kind müssen geachtet und respektiert werden. In der Arbeit mit den Kindern sind wir, die pädagogischen Mitarbeiterinnen Fachleute, unser professionelles Handeln wird ernst genommen.

Gegenseitige Information und der regelmäßige Austausch über die Erfahrungen mit dem Kind verhelfen den Eltern und uns Erzieherinnen zu einem umfangreicheren Bild des Kindes und zu einem besseren gegenseitigen Verstehen.

Gemeinsames Ziel von Eltern und pädagogischen Mitarbeiterinnen ist die partnerschaftliche Zusammenarbeit zum Wohle des Kindes.

Aufgabe unserer Einrichtung ist es, die Eltern bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung zu unterstützen, die Eltern als Partner einzubeziehen und ihre Mitwirkung zu ermöglichen.

„Die Erziehungsberechtigten sind an den Entscheidungen in wesentlichen Angelegenheiten der Tageseinrichtung zu beteiligen.“ (SGB VIII §22,Abs.3)

 

Für die Beteiligung der Eltern bei Entscheidungen sind drei verschiedene Formen vorgesehen:

Bei den beiden letzten Formen unterstützt die Position der Eltern bzw. des Elternbeirats die Meinungsbildung. Die letztendliche Entscheidung trifft und verantwortet der Träger in Absprache mit den pädagogischen Mitarbeiterinnen. Zur Beteiligung gehört jedoch die Information an den Elternbeirat bzw. alle Eltern, welche Fakten zu der Entscheidung geführt haben (Transparenz).

Weiterhin gehören zur Beteiligung von Eltern in unserer Einrichtung gegenseitige Information und Meinungsaustausch, Zusammenarbeit bei verschiedenen Aktionen oder Projekten und die Vertretung der Eltern durch den Elternbeirat.